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IBRRS 2007, 3951; IMRRS 2007, 1800
Immobilien
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Erlöschen eines Naturalrestitutionsanspruchs
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.
