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IBRRS 2007, 3924; VPRRS 2007, 0300
Bauvertrag
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Lastfall eines Industriestammgleises: Unvollständige Beschreibung
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.
