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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4041; IMRRS 2007, 1860
Bauträger
Mit Beitrag

Abnahmeverweigerung bei unberücksichtigtem Sonderwunsch?
OLG München, Urteil vom 18.10.2006 - 27 U 790/04
1. Es besteht eine Vermutung für Vollständigkeit und Richtigkeit einer Notarurkunde (hier: Bauträgervertrag).
2. Beruft sich der Erwerber auf eine Nichtigkeit des Bauträgervertrags wegen eines nicht beurkundeten Sonderwunsches, muss er beweisen, dass der Sonderwunsch zwischen ihm und dem Bauträger vereinbart worden ist und daher beurkundungspflichtig war.
3. Stützt der Erwerber bei einem Bauträgervertrag seine Weigerung, die Leistung des Bauträgers abzunehmen, auf eine angeblich von einem vereinbarten Sonderwunsch abweichende Ausführung, muss er beweisen, dass die vertragliche Leistungsbeschreibung wirksam im behaupteten Sinn geändert worden ist.