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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 Verg 8/07
1. Zur Frage der Kenntnis des Bieters im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs "Subunternehmen" in Vergabeunterlagen.*)
3. Wer "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen ist, richtet sich nach dem üblichen Verständnis der fachkundigen Bieter und dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff in den Verdingungsunterlagen verwendet wird.
4. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kein "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen, wenn das BfJ aufgrund eines bereits vor Jahren abgeschlossenen Vertrags Leistungen an einen Bieter erbringt, der Wortlaut der Verdingungsunterlagen es jedoch nahelegt, dass "Subunternehmer" erst noch einzuschaltende Unternehmer sind, und die für Subunternehmer geforderten Angaben hinsichtlich des BfJ nicht sinnvoll möglich sind.
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