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IBRRS 2007, 4024; IMRRS 2007, 1850
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Bauleiter kaum vor Ort: Organisationsverschulden?
OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2006 - 9 U 112/05
1. Die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden hat der Auftraggeber darzulegen.
2. Die Behauptungen "Bauleiter kaum vor Ort", "Keine Überprüfung des Fundaments nach den statischen Vorgaben", "Fehlendes Bodengutachten", "Vielzahl von Mängeln während der Bauphase" lassen noch keinen Rückschluss auf ein Organisationsverschulden zu.
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