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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
1. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit des an sich nicht teilnahmeberechtigten Hausmeisters bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplans entfällt, wenn über die zwischen den Beteiligten insoweit streitigen Punkte im Rahmen der Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist.
3. Eine Ausnahme von der Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden Wirtschaftsplan kommt bei einem Eigentümerwechsel in Frage.
4. Zur Frage der Verteilung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens.
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