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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3783
Architekten und Ingenieure
Mit Beitrag

Vorenthalten von Planungsunterlagen
KG, Urteil vom 05.06.2007 - 21 U 103/03
1. Nach der Kündigung eines Pauschalvertrags muss der Architekt die erbrachten von den infolge der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen abgrenzen und darlegen, welcher Anteil des Pauschalpreises auf die erbrachten Leistungen entfällt.
2. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund kündigen, wenn sein Architekt die Zahlung einer Abschlagsrechnung verlangt, ohne ihm die Überprüfung des erbrachten Leistungsumfangs zu ermöglichen.