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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3734
Schiedswesen
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Kann man Schiedseinrede auch im Urkundsprozess erheben?
BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 22/06
1. Durch eine Schiedsvereinbarung ist grundsätzlich - außer der ordentlichen Klage - auch der gewöhnliche Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht abbedungen; die anders lautenden Grundsätze zum Wechselprozess können nicht auf den (gewöhnlichen) Urkundenprozess übertragen werden.
2. Falls ein Rahmenvertrag eine umfasssende Schiedsklausel enthält, dann gilt diese auch für daraus hervorgehende Ansprüche und eventuell dazu getroffene Vereinbarungen, selbst wenn darin keine Schiedsvereinbarung enthalten ist.
