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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4038
Architekten und Ingenieure
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Mitverschulden des Bauherrn?
LG Heidelberg, Urteil vom 23.05.2007 - 5 O 16/07
Misst der Architekt im Rahmen der Genehmigungsplanung das Grundstück falsch auf und führt dies zu Mehrkosten, um den erst während der Bauausführung erkannten Fehler zu korrigieren, ist der Architekt dem Bauherrn zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der Architekt kann weder ein Mitverschulden des Vermessungsingenieurs einwenden, noch muss sich der Bauherr ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil er keinen Bauleiter beschäftigt hat.
