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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4028
Bauvertrag
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Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 211/04
1. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen verzögerter Mängelbeseitigung vor Abnahme ist § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, der Spezialregelung gegenüber § 6 Nr. 6 VOB/B ist und die Haftung für entgangenen Gewinn nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
2. Die fehlende Abnahmefähigkeit eines Geschäftszentrums indiziert nicht die Unvermietbarkeit des Objekts im Ganzen.
3. Um einen etwaigen Mietausfall- bzw. Finanzierungsschaden geltend zu machen, muss der Bauherr im Einzelnen darlegen, welche Mängel hinsichtlich welcher Mietbereiche und für welche Zeiträume konkret eine Vermietung verhinderten und deshalb für diesen Schaden ursächlich waren.
