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IBRRS 2007, 3674; IMRRS 2007, 1638
Prozessuales
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Prozessuales
Antrag auf mündliche Erläuterung ist Rechtsmittel
BGH, Urteil vom 05.07.2007 - III ZR 240/06
1. Ein Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, ist ein "Rechtsmittel" im Sinne des § 839a Abs. 2 i.V.m. § 839 Abs. 3 BGB.*)
2. Zur Ursächlichkeit zwischen der Unterlassung eines solchen Antrags und dem Schadenseintritt.*)
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