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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3689
Bauvertrag
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Bewirkt Abnahme durch AG die Abnahme von Nachunternehmerleistungen?
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 26 U 49/04
1. Die Ingebrauchnahme einer Leistung stellt bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme keine schlüssige Abnahme dar, wenn die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls mehrfach verweigert wird.
2. In einem solchen Fall kann auch in der gezwungenermaßen erfolgten Nutzung keine Billigung der Leistung als vertragsgerecht gesehen werden.
3. Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers ab, wirkt sich diese Abnahme nicht unmittelbar auf die Leistungen eines Nachunternehmers aus.
