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IBRRS 2007, 3546; IMRRS 2007, 1543
Bauvertrag
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Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?
KG, Beschluss vom 02.05.2007 - 7 U 143/06
1. Eine als Forderungskaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, die den Erwerber zur Einziehung und Durchsetzung der Forderung gegen eine anteilige Vergütung aus dem erzielten Erlös verpflichtet, ist seinem Inhalt nach ein Inkassoauftrag.
2. Die Ausübung einer Inkassotätigkeit bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 RBerG. Verfügt der Erwerber nicht über eine solche Genehmigung, ist der Inkassoauftrag nach § 134 BGB nichtig.
