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IBRRS 2007, 3518; VPRRS 2007, 0252
Bauvertrag
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Bauvertrag
Keine Bieterangabe zum Leitfabrikat abgefragt
OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2005 - 14 U 1523/05
1. Ist in der Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, ohne dass die Nennung eines bestimmten Fabrikats abgefragt wird, ist der Auftragnehmer bis zur Ausführung frei, ein mit dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt auszuwählen.
2. Ordnet der Auftraggeber gleichwohl die Verwendung des Leitfabrikats an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten gegenüber dem von ihm vorgesehenen gleichwertigen Fabrikat.




