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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3482; IMRRS 2007, 1505
Prozessuales
Volltext

Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit
OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07
1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.
2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.
