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IBRRS 2007, 3475; IMRRS 2007, 1501
Immobilienmakler
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Haftung für Zahlungsfähigkeit des Käufers?
LG Bremen, Urteil vom 20.06.2007 - 7 O 23/07
Auf die Frage, ob sich der Makler verpflichtet hat, die Zahlungsfähigkeit des Kaufvertragsinteressenten zu prüfen, kommt es nicht an, wenn der beauftragende Verkäufer selbst dieses Risiko erkennt und im Kaufvertrag Klauseln vorsehen lässt, die das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit vertraglich absichern sollen. Dies schließt eine Kausalität zwischen einer etwaigen Pflichtverletzung des Maklers und dem daraufhin beim Verkäufer eingetretenen Schaden aus.
