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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3426; VPRRS 2007, 0239
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Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs
VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07
1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.
2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.
