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IBRRS 2007, 3375; IMRRS 2007, 1435
Wohnungseigentum
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Fassadensanierung und Gesundheitsgefahren
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 2 Wx 75/06
1. Eine Hydrophobierung ist im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Sanierung des Fugennetzes und der Auswechselung defekter Steine ein geeignetes Mittel zur langfristigen Erhaltung der Fassade.
2. Leidet ein Wohnungseigentümer an einer hohen Chemikalienempfindlichkeit, so ist er zunächst selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern.
3. Selbst ein zeitweiser Auszug ist zumutbar.
