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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 3357; IMRRS 2007, 1419
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel: Rechtsverfolgung durch Gemeinschaft oder den Einzelnen?

OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

Enthält eine Teilungserklärung die Bestimmung, dass jeder Wohnungseigentümer auf eigene Rechnung für die Instandhaltung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gegenständen (hier: Wohnungseingangstüren) zu sorgen hat, darf die Eigentümergemeinschaft gegen den Willen des betroffenen Wohnungseigentümers die Mangelbeseitigung nicht an sich ziehen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in diesem Fall keinen Vergleich mit Wirkung für einzelne Wohnungseigentümer abschließen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist vereinbarungswidrig und damit anfechtbar.*)

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