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IBRRS 2007, 3356; IMRRS 2007, 1418
Wohnungseigentum
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Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer?
OLG München, Beschluss vom 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
1. Auch ein Sonderrechtsnachfolger in Wohnungseigentum kann Handlungsstörer sein, wenn er die störende Handlung im Rahmen einer früheren Nutzungsberechtigung an der Wohnung verantwortlich mit hervorgerufen hat.*)
2. Schreibt die Gemeinschaftsordnung einer aus zwei Doppelhaushälften bestehenden Wohnanlage die weitest mögliche wirtschaftliche Trennung der Einheiten vor, ist dadurch § 22 Abs. 1 WEG nicht abbedungen.*)
3. Zur Pflicht des Tatrichters, die Beteiligten zu kontroversen Sachfragen anzuhören (hier: behauptete formlose Zustimmung zu baulichen Veränderungen).*)
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