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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3332; IMRRS 2007, 1397
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"Exklusive Eigentumswohnungen": Anforderungen an Trittschalldämmung
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2007 - 5 U 201/06
1. Wird für den Kauf von Eigentumswohnungen in einer neu zu errichtenden Eigentumswohnanlage mit "exklusive Eigentumswohnungen" und "Maßstab für Traum-Wohnungen" geworben, so darf der Erwerber erwarten, dass eine Trittschalldämmung erreicht wird, die den Vorgaben des Beiblatts 2 zur DIN 4109 (Stand: 1989) und der Schallschutzstufe 2 nach dem Entwurf der DIN 4109 - 10 (Juni 2000) entspricht.*)
2. Ist dies nicht der Fall, hat der Erwerber auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft einen individuellen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung.*)
