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IBRRS 2007, 3512
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
Gesamtschuldverhältnis zwischen Planer & Unternehmer
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 17 U 304/05
1. Zwischen Architekt und Bauunternehmer besteht ein Gesamtschuldverhältnis, allerdings begrenzt auf die Höhe, mit der beide haften.
2. Der Haftungsanteil des Unternehmers kann sich zunächst um den Teil eines mitursächlichen, das Gewerk des Unternehmers jedoch nicht betreffenden Planungsverschuldens vermindern.
3. Hinsichtlich des verbleibenden gemeinsamen Anteils steht dem Gesamtschuldnerausgleich nicht entgegen, dass dem Bauunternehmer vom Bauherrn keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
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