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IBRRS 2007, 3321; IMRRS 2007, 1389
Bautechnik
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Bestimmung des maximal zulässigen Trittschalls
OLG München, Beschluss vom 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln.*)
