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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3334
Bauvertrag
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Wirksamkeit der Sicherungsabrede bei Ausschluss von § 768 BGB?
LG Wiesbaden, Urteil vom 21.03.2007 - 11 O 70/06
Sieht eine vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung vor, dass in der vom Auftragnehmer zum Austausch des Sicherheitseinbehalts zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft der Bürge auf die Einreden des Hauptschuldners aus § 768 BGB verzichten muss, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Sicherungsabrede kommt nicht Betracht.
