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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3316
Bauvertrag
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Auslegung von Ausführungsfristen
KG, Urteil vom 01.06.2007 - 7 U 190/06
Ist in einem Bauvertrag vereinbart, dass der Werkunternehmer die von ihm geschuldeten Leistung innerhalb von 35 Tagen zu erbringen hat, ist er aber bei seiner Arbeit von anderen Gewerken ebenso abhängig wie diese Gewerke von seiner Leistung, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Leistungen innerhalb von 35 Tagen in einem Stück zu erbringen hat, um den Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn außerdem ein Fertigstellungstermin vereinbart worden ist, den der Werkunternehmer eingehalten hat.*)
