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IBRRS 2007, 3370; IMRRS 2007, 1432
Prozessuales
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Kostenentscheidung nach Mängelbeseitigung
OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2007 - 3 W 75/06
Leitet der nicht bezahlte Unternehmer nach Abnahme mit dem Ziel der Feststellung der Mängelfreiheit seines Werks ein selbständiges Beweisverfahren ein und beseitigt er die dann vom Sachverständigen festgestellten Mängel, stellt seine erst daraufhin erhobene Werklohnklage keine Hauptsacheklage nach § 494a ZPO dar.
