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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2045; IMRRS 2017, 0839
Rechtsanwälte
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Per E-Mail erteilte Rechtsauskunft löst Telekommunikationspauschale aus!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2017 - 18 W 195/16
Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrateverträgen die Aufschlüsselung einzelner Kosten für die konkrete Kommunikation nicht möglich ist.*)
