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IBRRS 2017, 1996; IMRRS 2017, 0829; IVRRS 2017, 0314
Mit Beitrag
Insolvenzrecht
Bei Bestellung Umstände verschwiegen: Insolvenzverwalter ist zu entlassen
BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 102/15
Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im Zuge seiner Bestellung vorsätzlich Umstände verschwiegen hat, die geeignet waren, ernsthafte Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu begründen, und eine Bestellung zum Verwalter nicht zuließen.*)
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