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IBRRS 2017, 1985; IMRRS 2017, 0810; IVRRS 2017, 0306
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Erster Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Hinweis auf Arbeitsüberlastung genügt!

BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

1. Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Berufungsführer nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung der beantragten Fristverlängerung berufen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5 = IBRRS 2007, 4242 = IMRRS 2007, 1987; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8 = IBR 2009, 1309 - nur online; jeweils mwN). Dies wiederum ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, aaO; vom 15.08.2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 10 = IBRRS 2007, 4243 = IMRRS 2007, 1988; vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9 = IBRRS 2007, 4821 = IMRRS 2007, 2374; vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08, aaO; vom 26.01.2017 - IX ZB 34/16, IBRRS 2017, 0749 = IMRRS 2017, 0321; jeweils mwN).*)

2. An die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (im Anschluss an BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 9 = IBR 2010, 1178 - nur online); vom 10.06.2010 - V ZB 42/10, NJW-RR 2011, 285 Rn. 8 = IBRRS 2010, 2707 = IMRRS 2010, 1989; vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 15 = IBRRS 2013, 5296 = IMRRS 2013, 2433; jeweils mwN).*)

3. Unter Umständen kann auch eine konkludente Darlegung der für eine Fristverlängerung erforderlichen Voraussetzungen (hier: Arbeitsüberlastung) ausreichend sein (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 74/05, NJW 2006, 2192 Rn. 10).*)

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