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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1903; IMRRS 2017, 0770
Gewerberaummiete
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Mieter persönlich verhindert: Welche Aufwendungen erspart der Vermieter?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017 - 24 U 88/16
Zu den ersparten Aufwendungen, die sich der Vermieter bei persönlicher Verhinderung des Mieters nach § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Miete anrechnen lassen muss, können auch Mietaufwendungen gehören, falls der Vermieter das Mietobjekt selbst von einem Dritten anmieten muss und ihm dafür wegen der Verhinderung seines Mieters keine Kosten entstehen.*)
