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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1839
Bauvertrag
Mit Beitrag

Auftragnehmer bestimmt, wie er die Leistung erbringt!
OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2014 - 11 U 217/12
1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien, dass ein bestimmtes Baumaterial von einem bestimmten Lieferanten verwendet wird und bezieht der Auftragnehmer genau dieses Baumaterial von einem anderen Lieferanten, liegt kein Baumangel vor.
2. Liegt keine Vereinbarung darüber vor, "wie" das Werk herstellt wird, legt allein der Auftragnehmer fest, auf welche Art und Weise er die werkvertraglich geschuldete Funktionstauglichkeit herbeiführt.