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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1831
Öffentliches Baurecht
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Nachbar darf Baurecht voll ausschöpfen!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2017 - 6 N 20.17
Wurde eine Gebäude nach den damals geltenden Vorschriften errichtet, hält es aber die nach heutigen Recht einzuhaltenden Abstandsflächen nicht ein, kann der Eigentümer nicht von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser das ihm nach den nunmehr geltenden Vorschriften zustehende Baurecht nicht voll ausschöpft. Das gilt auch dann, wenn die Abstandsflächen des Gebäudes nicht auf dem Grundstück des Nachbarn, sondern auf einem Wegegrundstück liegen.
