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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1716; VPRRS 2017, 0157
Vergabe
Mit Beitrag

Auftraggeber spart: Auftrags-Schwellenwert nicht erreicht!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 21/16
1. Auch wenn das bisherige Wertaufkommen eines öffentlichen Auftrags über dem einschlägigen Auftrags-Schwellenwert liegt, kann der Auftragswert des Folgeauftrags aufgrund von geplanten Kosteneinsparungen auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers unter dem maßgebenden Schwellenwert liegen.
2. Derartige Gegenmaßnahmen sind im Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren.