Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1463; IMRRS 2017, 0584
Wohnraummiete
Volltext
Mit Beitrag

Umlage verbrauchsabhängiger Kosten: Alle Ablesewerte sind vorzulegen!
LG Berlin, Urteil vom 13.01.2017 - 63 S 132/16
1. Werden Verbrauchsablesewerte von Heizung und Warmwasser nicht vorgelegt, kann der Mieter dies erfolgreich beanstanden. Das der Abrechnung zugrunde gelegte Verhältnis der verbrauchsabhängigen Kosten muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.
2. Allein die Möglichkeit, am eigenen Heizkostenverteilern die die eigene Mietwohnung betreffenden Werte ablesen zu können genügt nicht, denn für die Überprüfung der Umlage bedarf es gerade auch der Ablesewerte der anderen Wohnungen.
