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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0171; IMRRS 2017, 0074
Allgemeines Zivilrecht
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Schuldanerkenntnis durch Schenkung?
OLG Hamburg, Urteil vom 15.11.2016 - 10 U 4/16
Die Unentgeltlichkeit einer Schenkung ist dann zu verneinen, wenn eine Vertragspartei die Zuwendung als Abgeltung einer Gegenleistung oder als Erfüllung einer Verbindlichkeit ansieht. Der Qualifizierung als Gegenleistung steht dabei nicht entgegen, wenn die Leistung des Zuwendungsempfängers nicht vermögensrechtlicher, sondern immaterieller Art ist. In diesem Fall liegt keine Schenkung vor, die notarielle Form ist nicht einzuhalten.
