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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0061; IMRRS 2017, 0016
Mit Beitrag
Bauvertrag
Fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Kein Werklohn, auch nicht bei Insolvenz!
BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 117/16
Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaft abhängen soll, ist diese Vereinbarung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Verwalter bindend.*)
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