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IBRRS 2016, 3362; IMRRS 2016, 1887; IVRRS 2016, 0159
Prozessuales
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Hilfsweise erklärte Aufrechnung erhöht den Streitwert!
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16
Eine hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch führt auch dann zu einer Erhöhung des Streitwertes gem. § 45 Abs. 3 GKG, wenn sich der Beklagte als Hauptverteidigung mit anderen rechtlichen Schlussfolgerungen auf gleicher Tatsachenbasis gegen den Anspruch zur Wehr setzt.*)
