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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3272
Architekten und Ingenieure
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Architekt haftet für (erkennbar) falsche Gründungsempfehlung!
OLG Jena, Urteil vom 13.05.2016 - 1 U 605/15
1. Die Gründungsberatung ist eine werkvertragliche Leistung. Der geschuldete Erfolg besteht in der Abgabe einer mangelfreien Gründungsempfehlung.
2. Der Architekt muss für Leistungen eines Sonderfachmannes nicht einstehen, sofern die spezifische Fragestellung nicht zu seinem Wissensbereich gehört. Er haftet jedoch neben dem Sonderfachmann, wenn der Fehler in dem Gutachten des Sonderfachmanns für ihn nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war.
