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IBRRS 2016, 3127; IMRRS 2016, 1784; IVRRS 2016, 0121
Öffentliches Recht
Mit Beitrag

Messgeräte im geschäftlichen Verkehr müssen geeicht sein!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 A 1149/15
1. Die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt geschäftlichen Verkehr im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 1 EichG a.F. dar.
2. Dementsprechend darf die zuständige Behörde die eindeutig gesetzwidrige Verwendung von Messwerten ungeeichter Messgeräte untersagen.