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IBRRS 2016, 3047; IMRRS 2016, 1761
Wohnraummietrecht
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Mit Beitrag

1996 eingebaute Heizanlage ist immer noch "modern"!
LG Berlin, Beschluss vom 26.08.2016 - 65 S 291/16
1. Die Mieter müssen einer Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zustimmen, wenn die Mieterhöhung erstmals zu einem Zeitpunkt eintreten soll, nachdem die Miete 15 Monate unverändert war.
2. Der Einbau einer Heiztherme im Jahr 1996 wirkt sich wohnwerterhöhend aus. Der Begriff "Heizanlage" bezieht sich auf die Heizung an sich, nicht auch auf die Leitungen und Heizrohre. Maßgeblich ist deshalb allein, wann die Wärmeerzeugungsanlage eingebaut wurde, und nicht, ob auch Heizrohre und Heizkörper in den Wohnungen erneuert wurden.
