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IBRRS 2016, 2501; IMRRS 2016, 1486
Versicherungsrecht
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Wiederherstellung nicht sichergestellt: Versicherungsleistung ist zurück zu zahlen!
OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15
1. Ein Wohngebäudeversicherer kann bereits gezahlte Versicherungsleistungen ("Neuwertspitze") als rechtsgrundlos erbracht vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, wenn dieser die Wiederherstellung des Gebäudes nicht wirksam sicherstellt.
2. Eine bedingungsgemäße Sicherstellung liegt weder in einem Werkvertrag zur Wiederherstellung, bei dem der Versicherungsnehmer sowohl als Besteller als auch als Werkunternehmer Partei ist (Insichgeschäft, § 181 BGB), noch in einer Bebauungsverpflichtung in einem Kaufvertrag, wenn der Grundstückserwerber bei Zuwiderhandlung keinerlei Sanktionen zu fürchten hat.
