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IBRRS 2016, 2194; IMRRS 2016, 1333
Wohnraummietrecht
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Mit Beitrag

Minderung bei Heizungsausfall ist (zumindest) auf die Heizmonate abzustimmen
AG Nienburg, Beschluss vom 23.08.2016 - 6 C 159/16
Die Minderungsbeträge berechnen sich in Abhängigkeit von den Außentemperaturen und sind somit für jeden Monat gesondert festzustellen. Die Minderungsquote verringert sich daher sukzessive bei zunehmend wärmeren Kalendermonaten.
