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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2116; IMRRS 2016, 1283
Wohnraummietrecht
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Schließung von Müllabwurfanlagen berechtigt nicht zur Mieterhöhung!
AG Neukölln, Urteil vom 07.06.2016 - 11 C 314/15
1. Das Schließen von Müllabwurfanlagen und Müllhebeschächten ist keine Modernisierungsmaßnahme, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt.
2. Wenn der Mieter dann seinen Restmüll selbst zu den Müllbehältern nach unten bringen muss, liegt darin weder eine Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache noch eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.
