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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2073
Bauvertrag
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Keine Nachtragsvergütung ohne Vorlage der Urkalkulation!
OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2016 - 3 U 115/15
1. Ordnet der Auftraggeber eine Änderung des Bauentwurfs an, steht dem Auftragnehmer - quasi "automatisch" - ein Anspruch auf geänderte Vergütung zu. Diesen Anspruch muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht ankündigen.
2. Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter Leistung setzt eine nachvollziehbare Darlegung der Preisgrundlagen aufgrund der vorzulegenden Auftrags-/Urkalkulation bzw. eine plausible (Nach-)Kalkulation voraus.
