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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1776; IMRRS 2016, 1080
Prozessuales
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Auszugstermin steht: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage!
LG Berlin, Urteil vom 22.01.2016 - 63 S 83/15
1. Einer Räumungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Mieter einen neuen Termin für einen Auszug mitgeteilt hat.
2. Eine fiktive Schadensberechnung und eine Schätzung nach § 287 ZPO sind nicht zulässig, wenn der Geschädigte vorträgt, dass er den Schaden hat konkret entgeltlich beseitigen lassen.
