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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1770
Bauvertrag
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Lastübernahme und Absenken untervergeben: Wer trägt das Risiko einer Verkantung?
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2013 - 2 U 306/12
Wird ein Nachunternehmer lediglich mit der Lastübernahme und dem Absenken eines - vom Auftragnehmer loszulösenden - Brückenmittelteils beauftragt, geht das Risiko, dass sich das Mittelteil trotz funktionierenden Litzenhebers nicht hebt und es sich verkantet, zu Lasten des Auftragnehmers. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein Bedienungsfehler oder ein Defekt des Litzenhebers nicht die einzigen denkbaren Ursachen für die Havarie sind.
