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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1760; IMRRS 2016, 1078
Bauträger
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Fertigstellungstermin weit überschritten: Erwerber können Einzug erzwingen!
LG München I, Beschluss vom 08.04.2016 - 18 O 5774/16
1. Den Erwerbern vom Bauträger steht ein Besitzeinräumungsanspruch zu, wenn nur 3,5% Fertigstellungsrate und 5% Fertigstellungssicherheit nicht bezahlt sind, das Objekt unstreitig nicht fertig gestellt und mangelhaft ist sowie der vereinbarte Bezugsfertigstellungstermin um acht Monate überschritten wurde.
2. Berufstätigen Erwerbern ist der tägliche Zeitaufwand von ca. vier Stunden für den Weg zur Schule und Abholung von zwei schulpflichtigen Kindern nicht zumutbar und stellt einen Verfügungsgrund dar.
