Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2016 - 5 S 1389/14
1. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts um ca. § 177 qm durch Umnutzung des Lagers in Verkaufsraum ist eine bodenrechtlich relevante Nutzungsänderung, auch wenn sich der Nutztyp nicht ändert, weil bereits der bestehende Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 qm genehmigter Verkaufsfläche ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO ist.*)
2. Zur Unwirksamkeit gebietsbezogener Obergrenzen für die Verkaufsflächen aller in eienm Sondergebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen nicht-großflächigen Einzelhandelsbetriebe.*)
3. Die Verkaufsfläche eines in das Gebäude eines Selbstbedienungs-Lebensmittel-Discountmarkts integrierten, aber baulich abgetrennten Backshops ist auf die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkts anzurechnen, wenn die Gesamtfläche durch den Lebensmittelmarkt als "Hauptbetrieb" geprägt wird und das Warenangebot des Backshops als "Nebenleistung" in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" des Lebensmittelmarktes steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 = IBR 2006, 170; wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2013 - 10 A 1144/11 = IBR 2014, 307).*)
