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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1510; VPRRS 2016, 0221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Elektonische Signatur ist "falsch": Auslegung vor Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 52/15

1. Entspricht die elektronische Signatur nicht den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers, werden Zweifel begründet, ob das Angebot eindeutig und nachprüfbar dem Bieter zuzuordnen ist und, ob der Bieter den (gesamten) Angebotsinhalt rechtsverbindlich erklären wollte.

2. Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit des Angebotsinhalts führen nicht zum zwingenden Angebotsausschluss. Das Angebot ist vielmehr auszulegen. Erst wenn die Zweifel nicht durch Auslegung ausgeräumt werden können, ist das Angebot auszuschließen.

3. Gibt der Auftraggeber zu erkennen, von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen.