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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1338
Architekten und Ingenieure
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Planervertrag = Werkvertrag!
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.06.2015 - 7 U 155/13
1. Ein Vertrag über die Planung und Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung eines Fußbodenaufbaus ist als Werkvertrag und nicht als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren.
2. Die Werkleistung wird spätestens durch die ungekürzte Zahlung der vom Unternehmer für seine Leistung erstellten Rechnung abgenommen.
